kosten

Ich schreibe für „lautlos genießen“ als Kleinunternehmer Rechnungen, die umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung lt. § 19 des UStG sind.

Kosten für eine Ernährungsberatung oder Ernährungstherapie werden von den Krankenkassen zum Teil oder im vollen Umfang übernommen.

IHRE Krankenkasse entscheidet nach eigenen Richtlinien selber über die Höhe des bezuschussten Betrages.

Bevor wir miteinander arbeiten muss dies mit Ihrer Krankenkasse geklärt werden!

Es gehört zu meinem Service Sie bei dieser Formalie zu unterstützen. Je nach Höhe der finanziellen Unterstützung durch die Krankenkasse entscheiden SIE, ob wir gemeinsam miteinander arbeiten.

Sie entscheiden, ob Ihr Eigenanteil für meine Arbeit gerechtfertigt ist.

©Lautlos Genießen - Sabine Flöge